Deine Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger*in

Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerin

Heilerziehungspfleger*innen sind Fachkräfte für Teilhabe und Inklusion. Sie begleiten Menschen, deren selbstverständliches Dazugehören aus unterschiedlichen Gründen erschwert ist, die sich in behindernden Lebenssituationen befinden und die hierfür in einem oder mehreren Lebensbereichen gezielte professionelle Unterstützungsleistung benötigen.

Was macht ein/e Heilerziehungspfleger*in?

In der ganzheitlichen Begleitung und Förderung stellen sie den Menschen mit seinem Bedarf und mit seinen Bedürfnissen in den Mittelpunkt und unterstützen ihn in der Erreichung seiner angestrebten Ziele.
Dabei bauen sie immer auf vorhandenen Ressourcen des einzelnen Menschen, fördern diese und wirken vorhandenen oder drohenden Barrieren entgegen.

Sie arbeiten mit Einzelnen und mit Gruppen, im Team oder allein, im stationären und im ambulanten Bereich.
Die Ausbildung bereitet zielgerichtet auf die Übernahme eigenverantwortlicher Tätigkeiten in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern vor. So z. B. auf die Übernahme einer Leitungstätigkeit auf operativer Ebene (z.B. Gruppenleitung).
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​​​​​​​Tätigkeitsfelder:

  • Tagesförderstätten und Tagesstätten
  • Verschiedene Wohnformen
  • Kindertageseinrichtungen an Schulen und Förderzentren
  • Heilpädagogische und therapeutische Beratungsstellen
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Einrichtungen der Berufsbildung sowie der beruflichen Rehabilitation
  • Berufseinrichtungen, Arbeitsassistenz, Integrationsbetriebe, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Senioreneinrichtungen
  • aufsuchende Dienste und Freizeitbereich
  • ambulante Pflegeeinrichtungen, die überwiegend Menschen mit Behinderung pflegen und betreuen
  • Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
  • Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Heilerziehungspfleger*innen vereinen in ihrer Profession sozialpädagogische, heilpädagogische und pflegerische Kompetenzen. Ihre Ausbildung qualifiziert sie insbesondere zur Erbringung von heilerziehungspflegerischen Leistungen zur sozialen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung, zur Teilhabe am Arbeitsleben. Und für eine fachliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe.

​​​​​​​Gemeinsam mit dem betreffenden Menschen und häufig innerhalb eines multiprofessionellen Teams, erarbeiten sie einen individuellen Handlungsplan, der Benachteiligungen entgegenwirkt und der die selbstbestimmte, volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe des einzelnen Menschen am gesellschaftlichen Leben zum Ziel hat. Sie arbeiten methodisch auf Grundlage wissenschaftlicher Handlungskonzepte.
Ausbildungsdauer

2 Jahre in Vollzeit
Ausbildungsstart

Jährlich im September
Organisation

Wechselnd alle 2 Wochen Theorie/Praxis
Abschluss

Staatliche Abschlussprüfung

Ausbildung

  • ​​​​​​Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert zwei Jahre in Vollzeit.
  • Ausbildungsstart: jährlich im September (Schuljahresbeginn in Bayern).
  • Organisation: Theorie- und Praxisblöcke finden im 14-tägigen Wechsel statt.
  • Abschluss: staatliche Abschlussprüfung.
Abschluss
Abschlüsse
Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger / staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin.
Zugang
Zugangsvoraussetzungen
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Bewerbungsablauf
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Finanzielles
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